Wer sein Haus verkaufen möchte, nachdem die Kinder ausgezogen sind, sollte nicht nur den möglichen Verkaufspreis berücksichtigen. Auch die steuerlichen Folgen können darüber entscheiden, wie viel Geld nach dem Verkauf tatsächlich zur Verfügung steht.
Eine wichtige Grundlage bildet § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz (EStG). Danach können Gewinne aus der Veräußerung privat gehaltener Immobilien grundsätzlich steuerpflichtig sein, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen.
Für selbst genutzte Immobilien sieht das Gesetz allerdings Ausnahmen vor. Ein Verkauf kann innerhalb der Zehnjahresfrist steuerfrei bleiben, wenn das Objekt entweder während des gesamten Zeitraums zwischen Anschaffung beziehungsweise Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde oder im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.
Dabei kommt es auf die gesetzlichen Voraussetzungen und die tatsächliche Nutzung an. Die letztgenannte Regelung verlangt nicht zwangsläufig drei vollständig abgeschlossene Kalenderjahre.
Für Eltern, deren Kinder bereits ausgezogen sind, ist deshalb insbesondere relevant, ob das Familienhaus weiterhin selbst bewohnt wird oder zwischenzeitlich vermietet wurde.
Auch bei geerbten Immobilien oder früherer teilweiser Vermietung können Besonderheiten entstehen.
Rechtliche Grundlage: § 23 Einkommensteuergesetz – Private Veräußerungsgeschäfte
Sanierung vor dem Verkauf: Welche gesetzlichen Pflichten gelten für ältere Häuser?
Ein häufiger Grund für den geplanten Verkauf eines älteren Einfamilienhauses sind anstehende Modernisierungen.
Besonders die Heizungsanlage, die Dämmung und der energetische Zustand des Gebäudes können die Kaufentscheidung potenzieller Interessenten beeinflussen.
Allerdings bedeutet ein älteres Baujahr nicht automatisch, dass sämtliche technischen Anlagen vor dem Verkauf erneuert werden müssen.
Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich insbesondere aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Das Gesetz enthält unter anderem Vorgaben für bestimmte Heizkessel, energetische Nachrüstpflichten und Anforderungen an neu eingebaute Heizungsanlagen. Ob eine konkrete Pflicht besteht, hängt von den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und möglichen Ausnahmen ab.
Für Eigentümer ist außerdem wichtig, dass bei bestimmten Bestandsgebäuden nach einem Eigentümerwechsel Nachrüstpflichten entstehen können.
Wer ein älteres Familienhaus verkaufen möchte, sollte deshalb vorab klären, welche Maßnahmen tatsächlich vorgeschrieben sind und welche Modernisierungen lediglich freiwillig erfolgen würden.
Eine fachliche Energieberatung kann dabei helfen, notwendige Arbeiten und mögliche Kosten realistisch einzuschätzen.
Rechtliche Grundlage: Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Hausverkauf vorbereiten: Warum der Notartermin rechtlich entscheidend ist
Ein Immobilienverkauf unterscheidet sich grundlegend vom Verkauf gewöhnlicher beweglicher Gegenstände.
Nach § 311b Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss ein Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, grundsätzlich notariell beurkundet werden.
Das gilt auch beim Verkauf eines Einfamilienhauses.
Eine mündliche Einigung oder ein einfacher privatschriftlicher Kaufvertrag reicht dafür grundsätzlich nicht aus.
Vor der Beurkundung sollten insbesondere der vereinbarte Kaufpreis, die Zahlungsbedingungen, bestehende Belastungen und der Übergabetermin geklärt werden.
Gerade für ältere Eigentümer, die nach dem Verkauf in eine kleinere Wohnung umziehen möchten, ist die zeitliche Abstimmung besonders wichtig.
Denn der Abschluss des notariellen Kaufvertrags bedeutet nicht, dass der Kaufpreis bereits bezahlt oder das Eigentum unmittelbar auf den Käufer übergegangen ist.
Die Eigentumsübertragung erfordert weitere rechtliche Schritte.
Rechtliche Grundlagen: § 311b BGB – Grundstückskaufverträge und § 873 BGB – Erwerb durch Einigung und Eintragung
Immobilienverkauf und Energieausweis: Was Verkäufer beachten müssen
Auch der Energieausweis gehört zu den wichtigen Unterlagen beim Immobilienverkauf.
Das Gebäudeenergiegesetz enthält hierzu besondere Vorschriften.
Nach § 80 GEG muss beim Verkauf eines Gebäudes grundsätzlich ein Energieausweis vorgelegt werden, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
Bereits bei der Vermarktung können bestimmte Angaben aus dem Energieausweis erforderlich sein.
Welche Angaben in einer Immobilienanzeige gemacht werden müssen, regelt insbesondere § 87 GEG.
Für Eigentümer bedeutet das: Der energetische Zustand sollte nicht erst unmittelbar vor dem Notartermin geklärt werden.
Ein rechtzeitig beschaffter Energieausweis kann dazu beitragen, die Vermarktung ordnungsgemäß vorzubereiten und Kaufinteressenten die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Rechtliche Grundlagen: § 80 GEG – Energieausweis bei Verkauf und Vermietung und § 87 GEG – Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
Fazit: Den richtigen Zeitpunkt für den Hausverkauf rechtlich und wirtschaftlich absichern
Ein Haus zu verkaufen, wenn die Kinder ausgezogen sind, kann eine sinnvolle Entscheidung sein. Der Verkauf sollte jedoch nicht ausschließlich von der Wohnfläche oder dem Wunsch nach geringeren monatlichen Kosten abhängen.
Entscheidend sind der aktuelle Immobilienwert, die langfristigen Wohnbedürfnisse, der Zustand des Gebäudes und die finanziellen Folgen eines Wohnungswechsels.
Hinzu kommen rechtliche Fragen, die sich unmittelbar auf den Verkauf auswirken können. Dazu gehören die steuerliche Behandlung nach § 23 EStG, mögliche Pflichten nach dem Gebäudeenergiegesetz sowie die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags nach § 311b BGB.
Wer diese Aspekte frühzeitig prüft, kann den Verkauf besser vorbereiten und vermeidbare Risiken reduzieren.
Eine realistische Immobilienbewertung schafft dafür eine wichtige Grundlage. Sie zeigt, welchen Marktwert das bisherige Familienhaus voraussichtlich besitzt und welchen finanziellen Spielraum ein möglicher Verkauf eröffnen könnte.
Der richtige Zeitpunkt für den Immobilienverkauf ist deshalb nicht automatisch der Tag, an dem das letzte Kind auszieht. Er ist erreicht, wenn Wohnbedarf, wirtschaftliche Perspektive und rechtliche Rahmenbedingungen zusammenpassen.