Ein Wanddurchbruch kann einen Grundriss deutlich verändern, aber insbesondere bei tragenden oder aussteifenden Bauteilen sind die konstruktiven Auswirkungen vor Beginn der Arbeiten zu klären. Ob eine Wand tragend ist, sollte nicht allein anhand ihrer Dicke, ihres Materials oder alter Grundrisse beurteilt werden. Je nach Vorhaben können Architekt, Tragwerksplaner und ausführendes Fachunternehmen unterschiedliche Aufgaben übernehmen. Auch baurechtliche Anforderungen können je nach Bundesland, Gebäude und konkreter Maßnahme eine Rolle spielen.
Brauche ich für einen Wanddurchbruch einen Architekten oder Statiker?
Eine offene Küche, ein größerer Wohnbereich oder eine neue Verbindung zwischen zwei Zimmern: Ein Wanddurchbruch kann die Nutzung einer Wohnung oder eines Hauses erheblich verändern.
Was zunächst wie eine überschaubare Umbaumaßnahme wirkt, kann jedoch konstruktiv anspruchsvoll werden.
Entscheidend ist insbesondere die Frage:
Welche Funktion hat die betreffende Wand im Gebäude?
Bei tragenden oder für die Gebäudeaussteifung relevanten Bauteilen sollte nicht ohne fachliche Prüfung in die Konstruktion eingegriffen werden.
Was ist ein Wanddurchbruch?
Bei einem Wanddurchbruch wird ein Teil einer vorhandenen Wand entfernt, um eine neue Öffnung herzustellen oder eine bestehende Öffnung zu vergrößern.
Typische Beispiele sind:
- Küche und Wohnzimmer verbinden
- zwei Zimmer zusammenlegen
- neue Türöffnung herstellen
- vorhandene Tür verbreitern
- Durchgang zwischen Wohn- und Essbereich schaffen
- große Öffnung zum Anbau herstellen
- Grundriss eines Altbaus verändern
Wie aufwendig die Maßnahme ist, hängt unter anderem von Konstruktion, Gebäudealter, Wandfunktion und gewünschter Öffnungsbreite ab.
Tragende oder nicht tragende Wand?
Das ist die zentrale Frage vor einem Wanddurchbruch.
Tragende Wand
Eine tragende Wand übernimmt Lasten aus darüberliegenden Bauteilen und leitet diese innerhalb der Konstruktion weiter.
Wird eine solche Wand teilweise entfernt, muss geklärt werden, wie die Lasten anschließend sicher übertragen werden.
Je nach Konstruktion können dafür beispielsweise Träger oder andere konstruktive Maßnahmen erforderlich werden.
Nicht tragende Wand
Eine nicht tragende Trennwand übernimmt grundsätzlich eine andere konstruktive Funktion als eine tragende Wand.
Das bedeutet allerdings nicht, dass sie ohne weitere Prüfung beliebig entfernt werden sollte.
In oder an einer Wand können sich beispielsweise befinden:
- Stromleitungen
- Wasserleitungen
- Heizungsleitungen
- Lüftungsleitungen
- Installationsschächte
Außerdem können weitere konstruktive oder bauphysikalische Anforderungen relevant sein.
Wie erkennt man eine tragende Wand?
Eigentümer sollten sich nicht ausschließlich auf optische Merkmale verlassen.
Die Annahme:
„Die Wand ist dünn, also kann sie nicht tragend sein“
ist keine verlässliche Grundlage für einen Eingriff in die Gebäudekonstruktion.
Für die Beurteilung können unter anderem relevant sein:
- Baujahr
- Bauweise
- Material
- Wandstärke
- Lage innerhalb des Grundrisses
- Verlauf der Wände in anderen Geschossen
- Spannrichtung von Decken
- Dach- und Deckenkonstruktion
- vorhandene statische Unterlagen
- frühere Umbauten
Alte Baupläne können wichtige Hinweise liefern, ersetzen aber nicht in jedem Fall die Untersuchung des tatsächlichen Bestands.
Brauche ich einen Statiker für einen Wanddurchbruch?
Bei einem geplanten Eingriff in ein tragendes oder möglicherweise tragendes Bauteil ist eine fachliche Beurteilung der Tragwerksauswirkungen besonders wichtig.
Ein Tragwerksplaner kann je nach Auftrag beispielsweise untersuchen:
- welche Funktion die Wand besitzt
- welche Lasten berücksichtigt werden müssen
- wie groß eine Öffnung konstruktiv möglich ist
- welche Abfangkonstruktion erforderlich sein kann
- welche Dimensionierung ein Träger benötigt
- wie Lasten in angrenzende Bauteile eingeleitet werden
Die HOAI behandelt die Tragwerksplanung als eigenes Leistungsbild.
Ein Tragwerksplaner beschäftigt sich deshalb insbesondere mit der Standsicherheit und der konstruktiven Tragstruktur.
Wann braucht man einen Architekten?
Der Architekt übernimmt bei einem Umbau eine andere Rolle.
Während der Tragwerksplaner die konstruktive Seite beurteilt, kann ein Architekt den Wanddurchbruch in die gesamte Planung des Gebäudes integrieren.
Das kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn der Durchbruch Bestandteil eines größeren Umbaus ist.
Mögliche Themen sind:
- neuer Grundriss
- Raumaufteilung
- Position und Größe der Öffnung
- funktionale Verbindung der Räume
- Gestaltung
- Abstimmung verschiedener Fachplanungen
- Ausführungsdetails
- Koordination weiterer Baumaßnahmen
- gegebenenfalls öffentlich-rechtliche Anforderungen
Die HOAI zählt Umbauten ausdrücklich zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume.
Architekt oder Statiker: Wer ist der richtige Ansprechpartner?
Das hängt vom Projekt ab.
| Situation | Möglicher Ansprechpartner |
|---|---|
| Tragfähigkeit einer Wand beurteilen | Tragwerksplaner |
| Erforderlichen Träger berechnen | Tragwerksplaner |
| Neuen Grundriss entwickeln | Architekt |
| Größeren Umbau planen | Architekt |
| Architektur und Statik koordinieren | Architekt und Tragwerksplaner |
| Wanddurchbruch fachgerecht ausführen | geeignetes Fachunternehmen |
Bei einem größeren Umbau arbeiten die Beteiligten häufig zusammen.
Eigentümer sollten deshalb nicht versuchen, Architekt und Tragwerksplaner als austauschbare Berufe zu betrachten.
Mehr dazu erklärt unser Ratgeber „Architekt oder Bauingenieur: Wo liegt der Unterschied?“
Braucht ein Wanddurchbruch eine Baugenehmigung?
Auch diese Frage lässt sich nicht bundesweit mit einem pauschalen Ja oder Nein beantworten.
Das Bauordnungsrecht unterscheidet sich zwischen den Bundesländern. Außerdem können Gebäudeart, Umfang des Eingriffs und weitere Umstände relevant sein.
Bei Eigentumswohnungen kommen zusätzlich privatrechtliche Fragen hinzu.
Deshalb sollte vor Beginn der Arbeiten geprüft werden, welche Anforderungen für das konkrete Gebäude und Vorhaben gelten.
Ein statischer Nachweis und eine Baugenehmigung sind außerdem nicht dasselbe.
Eine konstruktive Berechnung beantwortet statische Fragen. Ob zusätzlich ein öffentlich-rechtliches Verfahren erforderlich ist, ist eine separate Frage.
Wanddurchbruch in einer Eigentumswohnung
Bei einer Eigentumswohnung ist zusätzliche Vorsicht erforderlich.
Bestandteile der Gebäudekonstruktion können Gemeinschaftseigentum betreffen. Veränderungen an konstruktiv relevanten Bauteilen können deshalb nicht ausschließlich aus Sicht des einzelnen Wohnungseigentümers betrachtet werden.
Vor Beginn sollte geklärt werden:
- welche Bauteile betroffen sind
- welche Unterlagen vorhanden sind
- welche statischen Auswirkungen bestehen
- welche Regelungen innerhalb der Eigentümergemeinschaft relevant sind
- ob öffentlich-rechtliche Anforderungen bestehen
Bei rechtlichen Fragen zur konkreten Eigentümergemeinschaft sollte gegebenenfalls fachkundiger Rechtsrat eingeholt werden.
Warum ist die Statik vor dem Abbruch wichtig?
Bei einer tragenden Wand muss die Lastabtragung während und nach den Arbeiten gewährleistet bleiben.
Deshalb sollte die Reihenfolge nicht lauten:
Wand entfernen → anschließend Statiker fragen.
Sondern:
Bestand prüfen → Statik klären → Ausführung planen → Fachunternehmen beauftragen.
Je nach Konstruktion kann bereits während der Herstellung des Durchbruchs eine temporäre Abstützung erforderlich sein.
Wie diese auszuführen ist, muss projektspezifisch festgelegt werden.
Welche Rolle spielt ein Stahlträger?
Bei Wanddurchbrüchen wird häufig von einem „Stahlträger“ gesprochen.
Ob tatsächlich ein Stahlträger erforderlich ist und welche Konstruktion geeignet ist, lässt sich jedoch nicht pauschal bestimmen.
Die Dimensionierung hängt beispielsweise ab von:
- Öffnungsbreite
- vorhandenen Lasten
- Wandkonstruktion
- Geschosszahl
- Deckenkonstruktion
- Auflagersituation
- Material
- Gebäudezustand
Deshalb sollte die erforderliche Konstruktion nicht anhand allgemeiner Tabellen aus dem Internet ausgewählt werden.
Was kostet ein Wanddurchbruch?
Eine allgemeingültige Pauschalsumme wäre wenig hilfreich.
Die Kosten hängen insbesondere davon ab, ob eine nicht tragende Trennwand verändert wird oder ein konstruktiv relevanter Eingriff erforderlich ist.
Mögliche Kostenfaktoren sind:
- Bestandsprüfung
- Architektenleistungen
- Tragwerksplanung
- Größe des Durchbruchs
- erforderliche Abstützung
- Träger oder andere Abfangkonstruktion
- Wandmaterial
- Zugänglichkeit
- Abbrucharbeiten
- Entsorgung
- Putz- und Trockenbauarbeiten
- Elektro- oder Sanitärarbeiten
- Boden- und Deckenanschlüsse
- anschließende Oberflächenarbeiten
Deshalb sollten Angebote immer anhand des konkreten Leistungsumfangs verglichen werden.
Welche Unterlagen helfen dem Architekten oder Statiker?
Für eine erste Einschätzung sind vorhandene Gebäudedokumente hilfreich.
Dazu gehören beispielsweise:
- Grundrisse
- Schnitte
- Bauzeichnungen
- statische Berechnungen
- Bewehrungspläne, soweit vorhanden
- Angaben zum Baujahr
- Informationen über frühere Umbauten
- Fotos der betreffenden Räume
- gewünschte Größe des Durchbruchs
Fehlen Unterlagen oder stimmen alte Pläne nicht mit dem tatsächlichen Bestand überein, kann eine zusätzliche Bestandsuntersuchung erforderlich werden.
So sollte eine Anfrage aussehen
Statt lediglich zu schreiben:
„Was kostet es, meine Wand zu entfernen?“
sollten Eigentümer möglichst konkrete Informationen geben.
Beispiel:
„Wir möchten in unserem Einfamilienhaus in [Ort] die Wand zwischen Küche und Wohnzimmer auf einer Breite von ungefähr [x] Metern öffnen. Das Gebäude stammt aus dem Jahr [Jahr]. Ein Grundriss ist vorhanden. Ob die Wand tragend ist, wissen wir nicht. Wir suchen fachliche Unterstützung für die Prüfung und gegebenenfalls Planung des Wanddurchbruchs.“
Damit kann ein Büro wesentlich besser einschätzen, welche Leistungen erforderlich sein könnten.
7 Fehler beim Wanddurchbruch
1. Wand ohne Prüfung entfernen
Gerade bei unklarer Konstruktion sollte zuerst geklärt werden, welche Funktion die Wand besitzt.
2. Nur auf die Wandstärke schauen
Die Dicke einer Wand allein liefert keine verlässliche Aussage über ihre statische Funktion.
3. Alte Grundrisse ungeprüft übernehmen
Ein Gebäude kann seit seiner Errichtung verändert worden sein.
4. Stahlträger selbst dimensionieren
Die erforderliche Tragkonstruktion hängt vom konkreten Gebäude und den vorhandenen Lasten ab.
5. Leitungen vergessen
Vor dem Abbruch sollte geklärt werden, welche Installationen innerhalb der Wand verlaufen.
6. Eigentumsverhältnisse ignorieren
Bei Eigentumswohnungen können zusätzliche Abstimmungen und rechtliche Fragen relevant sein.
7. Fachplanung erst nach dem Abbruch beauftragen
Konstruktive Fragen sollten vor Beginn der Arbeiten geklärt werden.
Checkliste vor einem Wanddurchbruch
Vor Beginn sollten Eigentümer möglichst folgende Fragen beantworten:
- Welche Wand soll geöffnet werden?
- Wie groß soll die Öffnung werden?
- Welche Bauunterlagen sind vorhanden?
- Ist die Wand tragend oder möglicherweise tragend?
- Werden statische Berechnungen benötigt?
- Sind Leitungen oder Installationen betroffen?
- Muss ein Architekt die Grundrissänderung planen?
- Sind weitere Fachplaner erforderlich?
- Müssen öffentlich-rechtliche Anforderungen geprüft werden?
- Handelt es sich um eine Eigentumswohnung?
- Wer übernimmt die fachgerechte Ausführung?
- Wie werden angrenzende Böden, Wände und Decken anschließend hergestellt?
Häufige Fragen
Kann ich eine nicht tragende Wand selbst entfernen?
Auch bei einer vermeintlich nicht tragenden Wand sollte zunächst zuverlässig geklärt werden, welche Funktion sie besitzt und ob Installationen oder andere Anforderungen betroffen sind. Ob Eigenleistungen sinnvoll und zulässig sind, hängt zudem von der konkreten Maßnahme ab.
Kann ein Architekt erkennen, ob eine Wand tragend ist?
Ein Architekt kann den Bestand und vorhandene Unterlagen beurteilen. Für erforderliche statische Berechnungen beziehungsweise Tragwerksnachweise kann ein entsprechend qualifizierter Tragwerksplaner hinzugezogen werden.
Wer berechnet den Stahlträger?
Die konstruktive Bemessung eines erforderlichen Trägers gehört typischerweise zur Tragwerksplanung.
Reicht der Grundriss für die Statik?
Nicht zwingend. Je nach Gebäude können weitere Unterlagen und Untersuchungen des tatsächlichen Bestands erforderlich sein.
Muss bei jedem Wanddurchbruch ein Stahlträger eingebaut werden?
Nein. Ob überhaupt eine Abfangkonstruktion benötigt wird und welche konstruktive Lösung geeignet ist, hängt von der Funktion der Wand und dem konkreten Tragwerk ab.
Sollte zuerst der Handwerker oder der Statiker kommen?
Wenn die statische Funktion der Wand unklar ist oder ein tragendes Bauteil betroffen sein könnte, sollten die konstruktiven Voraussetzungen vor dem eigentlichen Abbruch geklärt werden.
Fazit: Erst prüfen, dann die Wand öffnen
Ein Wanddurchbruch kann Wohnräume deutlich verändern. Gleichzeitig kann ein Eingriff in die Gebäudekonstruktion erhebliche technische Auswirkungen haben.
Deshalb gilt insbesondere bei einer möglicherweise tragenden Wand:
Nicht vermuten – fachlich prüfen lassen.
Ein Architekt kann den Umbau und die neue Raumgestaltung planen. Ein Tragwerksplaner beurteilt die konstruktiven Auswirkungen und kann erforderliche statische Berechnungen erstellen.
Welche Fachleute tatsächlich benötigt werden, hängt vom Gebäude und vom Umfang des geplanten Eingriffs ab.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Architektur-, Tragwerks-, Ingenieur- oder Rechtsberatung. Technische und baurechtliche Anforderungen können je nach Bundesland, Gebäude, Eigentumssituation und konkretem Vorhaben unterschiedlich sein.

